Am 01.02.2024 schließen wir
Zahnärzte in Niedersachsen
unsere Praxen.
Wir sind uns sicherlich alle einig, dass sich
NIEMAND freiwillig seine Zähne ohne Grund aus
Spaß behandeln lässt.
Der berechtigte und garantiert nicht
freiwillige Behandlungsbedarf unserer
Patienten ist vorhanden und wird nicht von
uns Zahnärzten künstlich erschaffen.
Für das Jahr 2023 haben die Krankenkassen
rückwirkend eine strikte Budgetierung
beschlossen, d.h. wir erhalten von den
Krankenkassen für alle notwendigen
Behandlungen nur das maximale Budget
erstattet (AOK/ Primärkassen 112€/ Quartal
Ersatzkassen 142€/ Quartal). Alle
darüberhinaus notwendigen
Behandlungmaßnahmen werden rückwirkend
zurückgefordert.
Das ist Zechprellerei seitens der
Krankenkassen. Die Leistungen wurden
erbracht und werden jetzt rückwirkend
nicht erstattet.
Einige Stammtischparolen, deren sich
unsere Politiker bedienen:
Aber ein Zahnarzt bekommt schon
sehr viel Geld für die Behandlung!?
Die Grundversorgung eines gesetzlich
versicherten Patienten wird nach der BEMA
abgerechnet, die in den letzten Jahrzehnten in
keinster Weise mit den Preissteigerungen
angehoben wurde.
Darüberhinaus durchgeführte
Behandlungsmaßnahmen zB. Prophylaxe,
Implantate, Keramikkronen etc. müssen nach
der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
privat abgerechnet werden.
Die GOZ ist seit über 35 Jahren um keinen
Cent angehoben worden.
Mit unserem Honorar sind alle Kosten
(Personal-, Material-, Hygiene-, Wartungs-
, Energiekosten etc.) abgegolten. Und die
Praxiskosten sind insbesondere seit
Corona förmlich explodiert. Da reden wir
über 3stellige Prozentwerte.
Hier mal ein kleiner Vergleich zu anderen
Handwerken:
Ich habe 1987 für einen Herrenhaarschnitt
8,50DM ca 4,25€ bezahlt. Aktuell kostet ein
Herrenhaarschnitt hier vor Ort 26,50€, dh.
mehr als das 6fache!
Auch ein Heizungsbauer kann heute keine
Wärmepumpe für den Preis einer einfachen
Heizung von vor 35 Jahren einbauen.
Und wie würden diese Handwerker reagieren,
wenn ihnen dann noch rückwirkend die
erbrachten Arbeiten nicht erstattet werden.
Laut unserer Politik kann ein
Zahnarzt mit einem
durchschnittlichen Überschuss von
160.000€/ Jahr nicht als arm
bezeichnet werden!
Hier wird der Praxisgewinn mit Netto-
Einkommen verwechselt und die
notwendige Tilgung der Praxisinvestition
unterschlagen.
Aber Politikern sind solche Fakten ja
nachweislich nicht bekannt.
Ich bin AOK krankenversichert und
muss als Zahnarzt Pflicht-
Rentenbeiträge zum
Altersversorgungswerk (AVW)
entrichten.
Die durchschnittliche
Praxisinvestition liegt bei 500.000€
bei einer durchschnittlichen Abschreibung
von 10 Jahren => 50.000€ Tilgung/
Jahr.
Hier die von unseren Politikern in den
Raum geworfenen Durchschnittszahlen:
Überschuss
160.000€,00€
AOK:12x 978,08€ =>
11.636,96€
AVW 12x 1.404,30 =>
16.851,60€
zu versteuern
131.511,44€
abzgl. ca 40% Steuern 51.564,58€
nach Steuer
78.846,86€
abzgl. Tilgung für Praxis
50.000,00€
Netto Jahreseinkommen 28.846,86€
Netto Monatseinkommen
2.403,91€
Und das alles als Selbstständiger
OHNE Lohnfortzahlung im
Krankheitsfall, Urlaubsgeld… aber
mit vollem Risiko!
Dazu kommt noch, dass wir auf
qualifiziertes Fachpersonal
angewiesen sind, das aber ohne uns
KEINEN Cent Umsatz erbringen
kann/ darf.
Wie sollen wir weiterhin die
berechtigten Gehaltsforderungen
bezahlen!?
Stammtischparole: Ich habe noch
keinen Zahnarzt gesehen, der am
Hungertuch nagt!
Darum reissen sich ja auch die jungen
Kollegen um unsere Praxen und würden
die gerne übernehmen!
Wir haben ca 6 Jahre studiert und tragen eine
enorme Eigenverantwortung ohne jegliche
soziale Absicherung und Unterstützung/
Subventiionen vom Staat.
Ich bin seit über 30 Jahren mit Leib und
Seele Zahnarzt würde diesen Beruf
allerdings mit dem Wissen der heutigen
Rahmenbedingungen NIEMALS wieder in
Deutschland ergreifen.
In knapp 8 Jahren werden ca
50% der Praxen in Ostfriesland
wegfallen.