Der Behandlungsbedarf wird von uns Zahnärzten nicht künstlich erschaffen, da wir uns alle sicherlich einig sind, dass sich Niemand aus Spaß beim Zahnarzt ohne Grund behandeln lässt. Die Krankenkassen haben eine strikte Budgetierung der Honorare beschlossen. Diese gilt rückwirkend auch für das Jahr 2023. Im Gastronomiebetrieb nennt man das Zechprellerei. Wir erhalten für alle notwendigen und bereits erbrachten Behandlungen im Nachhinein und zukünftig nur das maximale Budget erstattet. Dies liegt je nach Primär- bzw. Ersatzkasse bei 112€ bzw. 142€ pro Patient und Quartal. Die zugrundeliegende BEMA Gebührenordnung für die Grundversorgung eines gesetzlich versicherten Patienten ist in den letzten Jahrzehnten in keinster Weise mit den Preissteigerungen angehoben worden. Darüberhinaus durchgeführte Behandlungsmaßnahmen zB. Prophylaxe, Implantate, Keramikkronen etc. müssen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) privat abgerechnet werden. Die GOZ wiederum ist seit über 35 Jahren um keinen Cent angehoben worden. Hier mal ein kleiner Vergleich zu anderen Handwerken: Ich habe 1987 für einen Herrenhaarschnitt 8,50DM ca 4,25€ bezahlt. Aktuell kostet ein Herrenhaarschnitt hier vor Ort 26,50€, dh. mehr als das 6fache! Auch ein Heizungsbauer kann heute keine Wärmepumpe für den Preis einer einfachen Heizung von vor 35 Jahren einbauen. Und wie würden diese Handwerker reagieren, wenn ihnen dann noch rückwirkend die erbrachten Arbeiten nicht erstattet werden? Mit unserem Honorar sind alle Kosten (Personal-, Material-, Hygiene-, Wartungs-, Energiekosten etc.) abgegolten. Laut unserer Politik kann ein Zahnarzt mit einem durchschnittlichen Überschuss von 160.000€/ Jahr nicht als arm bezeichnet werden! Hier wird der Praxisgewinn mit Netto- Einkommen verwechselt. Aber Politikern sind solche Fakten ja nachweislich nicht bekannt. Bei einem durchschnittlichen Praxisgewinn von 160.000€/ Jahr und einer durchschnittlichen Investition für eine Neugründung von 500.000€ ergibt das ein Netto Monatseinkommen von 2.403,91€ (Berechnung siehe 1*) Und das alles als Selbstständiger OHNE Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsgeld… aber mit vollem Risiko! Dazu kommt noch, dass wir auf qualifiziertes Fachpersonal angewiesen sind, das aber ohne uns KEINEN Cent Umsatz erbringen kann/ darf. Wie sollen wir weiterhin die berechtigten Gehaltsforderungen bezahlen!? In knapp 8 Jahren werden ca 50% der Praxen in Ostfriesland wegfallen. Aufgrund der nicht mehr akzeptablen Rahmenbedingungen reissen sich ja auch die jungen Kolleg:innen um unsere Praxen! Wir haben ca 6 Jahre studiert und tragen eine enorme Eigenverantwortung ohne jegliche soziale Absicherung und Unterstützung/ Subventionen vom Staat. Ich bin seit über 30 Jahren mit Leib und Seele Zahnarzt würde diesen Beruf allerdings mit dem Wissen der heutigen Rahmenbedingungen NIEMALS wieder in Deutschland ergreifen. Berechnung 1*) Ich bin AOK krankenversichert und muss als Zahnarzt Pflicht- Rentenbeiträge zum Altersversorgungswerk (AVW) entrichten. Hier die von unseren Politikern in den Raum geworfenen Durchschnittszahlen: Überschuss 160.000€,00€ AOK:12x 978,08€ => 11.636,96€ AVW 12x 1.404,30 => 16.851,60€ zu versteuern 131.511,44€ abzgl. ca 40% Steuern 51.564,58€ nach Steuer 78.846,86€ Die durchschnittliche Praxisinvestition liegt bei 500.000€ bei einer durchschnittlichen Abschreibung von 10 Jahren => 50.000€ Tilgung/ Jahr. abzgl. Tilgung für Praxis 50.000,00€ Netto Jahreseinkommen 28.846,86€
In einem Termin zum perfekten Lächeln…. Praxis für ZahnheilkundeMichael GonschorrekAn der Buche 1826409 Wittmund-Leerhafe
 04462/ 942045 
Der Behandlungsbedarf wird von uns Zahnärzten nicht künstlich erschaffen, da wir uns alle sicherlich einig sind, dass sich Niemand aus Spaß beim Zahnarzt ohne Grund behandeln lässt. Die Krankenkassen haben eine strikte Budgetierung der Honorare beschlossen. Diese gilt rückwirkend auch für das Jahr 2023. Im Gastronomiebetrieb nennt man das Zechprellerei. Wir erhalten für alle notwendigen und bereits erbrachten Behandlungen im Nachhinein und zukünftig nur das maximale Budget erstattet. Dies liegt je nach Primär- bzw. Ersatzkasse bei 112€ bzw. 142€ pro Patient und Quartal. Die zugrundeliegende BEMA Gebührenordnung für die Grundversorgung eines gesetzlich versicherten Patienten ist in den letzten Jahrzehnten in keinster Weise mit den Preissteigerungen angehoben worden. Darüberhinaus durchgeführte Behandlungsmaßnahmen zB. Prophylaxe, Implantate, Keramikkronen etc. müssen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) privat abgerechnet werden. Die GOZ wiederum ist seit über 35 Jahren um keinen Cent angehoben worden. Hier mal ein kleiner Vergleich zu anderen Handwerken: Ich habe 1987 für einen Herrenhaarschnitt 8,50DM ca 4,25€ bezahlt. Aktuell kostet ein Herrenhaarschnitt hier vor Ort 26,50€, dh. mehr als das 6fache! Auch ein Heizungsbauer kann heute keine Wärmepumpe für den Preis einer einfachen Heizung von vor 35 Jahren einbauen. Und wie würden diese Handwerker reagieren, wenn ihnen dann noch rückwirkend die erbrachten Arbeiten nicht erstattet werden? Mit unserem Honorar sind alle Kosten (Personal-, Material-, Hygiene-, Wartungs-, Energiekosten etc.) abgegolten. Laut unserer Politik kann ein Zahnarzt mit einem durchschnittlichen Überschuss von 160.000€/ Jahr nicht als arm bezeichnet werden! Hier wird der Praxisgewinn mit Netto-Einkommen verwechselt. Aber Politikern sind solche Fakten ja nachweislich nicht bekannt. Bei einem durchschnittlichen Praxisgewinn von 160.000€/ Jahr und einer durchschnittlichen Investition für eine Neugründung von 500.000€ ergibt das ein Netto Monatseinkommen von 2.403,91€ (Berechnung siehe 1*) Und das alles als Selbstständiger OHNE Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsgeld… aber mit vollem Risiko! Dazu kommt noch, dass wir auf qualifiziertes Fachpersonal angewiesen sind, das aber ohne uns KEINEN Cent Umsatz erbringen kann/ darf. Wie sollen wir weiterhin die berechtigten Gehaltsforderungen bezahlen!? In knapp 8 Jahren werden ca 50% der Praxen in Ostfriesland wegfallen. Aufgrund der nicht mehr akzeptablen Rahmenbedingungen reissen sich ja auch die jungen Kolleg:innen um unsere Praxen! Wir haben ca 6 Jahre studiert und tragen eine enorme Eigenverantwortung ohne jegliche soziale Absicherung und Unterstützung/ Subventionen vom Staat. Ich bin seit über 30 Jahren mit Leib und Seele Zahnarzt würde diesen Beruf allerdings mit dem Wissen der heutigen Rahmenbedingungen NIEMALS wieder in Deutschland ergreifen. Berechnung 1*) Ich bin AOK krankenversichert und muss als Zahnarzt Pflicht-Rentenbeiträge zum Altersversorgungswerk (AVW) entrichten. Hier die von unseren Politikern in den Raum geworfenen Durchschnittszahlen: Überschuss 160.000€,00€ AOK:12x 978,08€ => 11.636,96€ AVW 12x 1.404,30 => 16.851,60€ zu versteuern 131.511,44€ abzgl. ca 40% Steuern 51.564,58€ nach Steuer 78.846,86€ Die durchschnittliche Praxisinvestition liegt bei 500.000€ bei einer durchschnittlichen Abschreibung von 10 Jahren => 50.000€ Tilgung/ Jahr. abzgl. Tilgung für Praxis 50.000,00€ Netto Jahreseinkommen 28.846,86€
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Der Behandlungsbedarf wird von uns Zahnärzten nicht künstlich erschaffen, da wir uns alle sicherlich einig sind, dass sich Niemand aus Spaß beim Zahnarzt ohne Grund behandeln lässt. Die Krankenkassen haben eine strikte Budgetierung der Honorare beschlossen. Diese gilt rückwirkend auch für das Jahr 2023. Im Gastronomiebetrieb nennt man das Zechprellerei. Wir erhalten für alle notwendigen und bereits erbrachten Behandlungen im Nachhinein und zukünftig nur das maximale Budget erstattet. Dies liegt je nach Primär- bzw. Ersatzkasse bei 112€ bzw. 142€ pro Patient und Quartal. Die zugrundeliegende BEMA Gebührenordnung für die Grundversorgung eines gesetzlich versicherten Patienten ist in den letzten Jahrzehnten in keinster Weise mit den Preissteigerungen angehoben worden. Darüberhinaus durchgeführte Behandlungsmaßnahmen zB. Prophylaxe, Implantate, Keramikkronen etc. müssen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) privat abgerechnet werden. Die GOZ wiederum ist seit über 35 Jahren um keinen Cent angehoben worden. Hier mal ein kleiner Vergleich zu anderen Handwerken: Ich habe 1987 für einen Herrenhaarschnitt 8,50DM ca 4,25€ bezahlt. Aktuell kostet ein Herrenhaarschnitt hier vor Ort 26,50€, dh. mehr als das 6fache! Auch ein Heizungsbauer kann heute keine Wärmepumpe für den Preis einer einfachen Heizung von vor 35 Jahren einbauen. Und wie würden diese Handwerker reagieren, wenn ihnen dann noch rückwirkend die erbrachten Arbeiten nicht erstattet werden? Mit unserem Honorar sind alle Kosten (Personal-, Material-, Hygiene-, Wartungs-, Energiekosten etc.) abgegolten. Laut unserer Politik kann ein Zahnarzt mit einem durchschnittlichen Überschuss von 160.000€/ Jahr nicht als arm bezeichnet werden! Hier wird der Praxisgewinn mit Netto-Einkommen verwechselt. Aber Politikern sind solche Fakten ja nachweislich nicht bekannt. Bei einem durchschnittlichen Praxisgewinn von 160.000€/ Jahr und einer durchschnittlichen Investition für eine Neugründung von 500.000€ ergibt das ein Netto Monatseinkommen von 2.403,91€ (Berechnung siehe 1*) Und das alles als Selbstständiger OHNE Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsgeld… aber mit vollem Risiko! Dazu kommt noch, dass wir auf qualifiziertes Fachpersonal angewiesen sind, das aber ohne uns KEINEN Cent Umsatz erbringen kann/ darf. Wie sollen wir weiterhin die berechtigten Gehaltsforderungen bezahlen!? In knapp 8 Jahren werden ca 50% der Praxen in Ostfriesland wegfallen. Aufgrund der nicht mehr akzeptablen Rahmenbedingungen reissen sich ja auch die jungen Kolleg:innen um unsere Praxen! Wir haben ca 6 Jahre studiert und tragen eine enorme Eigenverantwortung ohne jegliche soziale Absicherung und Unterstützung/ Subventionen vom Staat. Ich bin seit über 30 Jahren mit Leib und Seele Zahnarzt würde diesen Beruf allerdings mit dem Wissen der heutigen Rahmenbedingungen NIEMALS wieder in Deutschland ergreifen. Berechnung 1*) Ich bin AOK krankenversichert und muss als Zahnarzt Pflicht-Rentenbeiträge zum Altersversorgungswerk (AVW) entrichten. Hier die von unseren Politikern in den Raum geworfenen Durchschnittszahlen: Überschuss 160.000€,00€ AOK:12x 978,08€ => 11.636,96€ AVW 12x 1.404,30 => 16.851,60€ zu versteuern 131.511,44€ abzgl. ca 40% Steuern 51.564,58€ nach Steuer 78.846,86€ Die durchschnittliche Praxisinvestition liegt bei 500.000€ bei einer durchschnittlichen Abschreibung von 10 Jahren => 50.000€ Tilgung/ Jahr. abzgl. Tilgung für Praxis 50.000,00€ Netto Jahreseinkommen 28.846,86€
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